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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stagetech24.at
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen müssen prompt nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
BESCHWERDEN
Für den Fall einer Beschwerde oder eines Mangels muss der vorort anwesende DJ oder das Crewmitglied sofort davon in Kenntnis gesetzt werden.
HÖHERE GEWALT
Der Kunde, sowie auch Stagetech24.at behalten sich das Recht der Änderung oder Stornierung von Teilen oder des gesamten Equipments bzw. der Dienstleistung vor, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen: Dürre, Flut, Feuer, Sturm, Unruhen, Aufstände, Terror, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, Einrichtungen und Dienste, Krankheit und persönliche Gründe. In diesem Fall wird Stagetech24.at bemüht sein, alternative Arrangements zu treffen, oder sollte dies nicht möglich sein, eventuell gezahlte Gelder rückzuerstatten.
GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zur Handelsgerichtsbarkeit berufene Gericht für den Bezirk Melk zuständig.
ÜBERNAHME VON MIETGERÄTEN
Mietgeräte werden nur gegen Vorlage eines behördlichen Lichtbildausweises (der kopiert oder abfotografiert werden kann) übergeben.
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter alle auf dem Vermietungsauftrag angeführten Geräte sowie alle für die Funktion der gemieteten Geräte erforderlichen Zubehörteile in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Verzichtet der Mieter auf seine Kontrolle bei der Bestandsaufnahme, erkennt er die von Stagetech24.at durchgeführte voll an. Für nachträgliche Mängel oder einen Ausfall übernimmt Stagetech24.at keine Haftung.
RÜCKGABE
Die Rückgabe der Geräte hat am Tag der vereinbarten Rückstellung in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Transportverpackungen und Schutzhüllen sind unbeschädigt zu retournieren. Andernfalls wird der dadurch entstehende Arbeitsaufwand oder die gegebenenfalls notwendige Neuanschaffung in Rechnung gestellt.
HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch Stagetech24.at bis zur Retournierung die volle Haftung der gemieteten Geräte. Der Mieter haftet dadurch für Schäden die über den Verbrauch hinausgehen (z.B. Beschädigung durch Witterung, Drittpersonen, falsche Handhabung, etc.). Bei Nichtretournieren der Geräte / Bestandteile oder auffälligen Beschädigungen der Geräte und Bestandteile, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungs- / Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Meldet sich der Mieter, im Falle der Nichtretournierung nicht bei der Stagetech24.at, so wird er unrechtmäßiger Besitzer der gemieteten Geräte und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht, oder der Mietvertrag verlängert sich automatisch auf eine Woche. Alle Werbungen, welche sich auf den Geräten befinden, dürfen weder entfernt noch unsichtbar oder unlesbar gemacht werden. Stagetech24.at weist jede Haftung für Schäden oder Störungen zurück, welche durch die gemieteten Geräte selbst, oder deren Ausfall verursacht werden. Konzessionen, Bewilligungen, etc. sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Stagetech24.at übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am beabsichtigten Verwendungsort erforderliche Voraussetzungen fehlen.
ÜBERNACHTUNGSKLAUSEL
Falls die Anreise, ab Pöggstall bis zum Veranstaltungsort, laut Anfahrtsrechner länger als 60 Minuten dauert und die Spielzeit länger als bis
01 Uhr ist, muss dem DJ zur Sicherheit eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden, welche vom Veranstalter bezahlt werden muss.
Dasselbe gilt bei Spielzeit länger als bis 24 Uhr und Fahrzeit über 2 Stunden usw.
PREISE
Alle Preise werden ausschließlich in Euro (€) angegeben. Quotierungen in anderen Währungen dienen lediglich der Information und sind nicht bindend. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Preise in den Angeboten sind ausschließlich inkl. MwSt.
ZUSÄTZE
1.
Der Veranstalter stellt für den Auf- und Abbau einen ortskundigen Helfer zur Verfügung und sorgt für einen kostenlosen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes (Bühneneingang, Nebeneingang, Eingang ). Die direkte Anfahrt zum Veranstaltungsort muss möglich und ausreichend befestigt sein. Ist der Veranstaltungsort nicht ebenerdig (mehr wie 3 Stufen bis zum Auftrittsort ), stellt der VA einen kostenlosen Helfer für den Auf- und Abbau zur Verfügung. Ist dies nicht möglich bringt Stagetech24.at einen Helfer mit, der gemäß Preisliste vom VA zu bezahlen ist. Auch kommt der VA für eventuell entstehende zusätzliche Hotelkosten auf.
2.
Stagetech24.at sorgt für die zur Veranstaltung nötige technische Anlage (Ton & Licht). Für die Tonübertragungs- und Lichtanlage werden ein eigens abgesicherter CEE 400V/32A oder 2 eigens abgesicherte CEE 400V/16A Anschlüsse in unmittelbarer Nähe der Bühne benötigt (Abstand bis max. 3 Meter Entfernung). Bei größeren Veranstaltungen nach Absprache. An diesen Leitungen dürfen keine anderen Verbraucher angeschlossen sein. Sie werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter haftet für Schäden durch unzureichende oder falsche Energieversorgung gemäß Punkt 6.
2a.
Der Veranstalter hat für genügend Platz auf der Bühne zu sorgen mind. 6x3m,
eine Mindesthöhe von 2,50m muss eingehalten werden.
Sollte der Platz nicht gegeben sein ist der Veranstalter verpflichtet dies min. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn Stagetech24.at mitzuteilen.
Die Bühne bzw. der Aufstellort muss stabil sein, sollte ein empfindlicher Boden verlegt sein hat der Veranstalter für den Schutz gegen Kratzer, Dellen usw. zu sorgen.
Eventuelle Schäden müssen Stagetech24.at sofort gemeldet werden.
3.
Die Road Crew trifft, wenn nicht anders vereinbart, ca. 2 Stunden vor VA-Beginn ein. Der Veranstalter oder ein Vertreter müssen zu diesem Zeitpunkt anwesend sein um Fragen mit der Road Crew abzustimmen. Der Veranstalter hält mit Stagetech24.at mindestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn Rücksprache, wenn sich an der Art der Veranstaltung oder von Seiten der technischen Voraussetzungen Änderungen ergeben. Kann Stagetech24.at auf Grund der geänderten Voraussetzungen nicht mehr entsprechend der Besetzung und Technik reagieren, ist Stagetech24.at unter Ausschluss einer Konventionalstrafe und oder Schadensersatz zum Rücktritt vom bestehenden Vertrag berechtigt.
3a.
Die Höhe der Konventionalstrafe beträgt maximal den Betrag der Netto-Gage.
4.
Stagetech24.at kann im Einzelfall eine Vorauszahlung von bis 100% der vereinbarten Gage binnen 10 Tagen nach Vertragsabschluss verlangen. Der Veranstalter erhält nach Zahlungseingang eine Zahlungsbestätigung. Eventuelle Restgage ist zahlbar in Bar nach Veranstaltungsende, jedoch spätestens 7 Tage nach Ende der Veranstaltung. Zugesandte Verträge sind bis spätestens 10 Tage nach Vertragseingang unterschrieben zu retournieren. Nicht in dieser Frist zurück gesandte Verträge verlieren ihre Gültigkeit.
5.
Stagetech24.at verpflichtet sich zu rechtzeitigem Erscheinen (incl. Aufbauzeit) um einen reibungslosen und pünktlichen Beginn der Veranstaltung zu sichern. Dazu gehört auch ein entsprechendes Erscheinen des/der DJ´s und er Crew. Der DJ hat zu seinem Auftritt in ordentlichem, sauberen, dem Anlass entsprechenden, auch modischen Outfit, zu erscheinen. Dem DJ muss die Möglichkeit gegeben werden, sein Equipment unmittelbar nach Ende des Auftrittes abbauen zu können.
6.
Während der Zeit, in welcher der DJ oder das Technische Personal nicht bei seinem Equipment sein kann und dies am Veranstaltungsort verbleibt ( z.B. bei mehrtägigen Veranstaltungen längeren Pausen oder wenn tags zuvor aufgebaut werden muss ) haftet der Veranstalter für Verlust, Diebstahl und Beschädigung zum Neuwert bzw. Reparaturpreis. Ebenso wenn Gäste seiner Veranstaltung Schaden und / oder Diebstahl bzw. Verlust verursachen. Stagetech24.at bestimmt die Fachwerkstatt bzw. das Fachgeschäft selbst. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / dem Publikum im Veranstaltungsraum ist Stagetech24.at berechtigt das Programm zu unterbrechen.
6a.
Stagetech24.at ist in der Gestaltung Ihres Programms frei. Diesbezügliche Weisungen von Dritten unterliegt sie nicht. Bei Pauschalangeboten (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist. Ab 3 Uhr ist es Entscheidungssache des Discjockeys ob noch Musik gespielt wird oder nicht. Um 4 Uhr ist generell Veranstaltungsende, es sei denn der Vertrag sieht ein anderes Veranstaltungsende vor.
7.
Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Veranstalter das Witterungsrisiko allein und hat selbst bei Ausfall, wenn der DJ bereits vor Ort ist, die gesamte Rechnung zu zahlen. Der Veranstalter sorgt für einen trockenen und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten Auftrittsort für den DJ und besonders für das technische Equipment. Dabei ist ergänzend Punkt 11. zu beachten.
Bei Ausfall und Absage von 1 bis 10 Tagen vor Zieldatum wird die Gage in Gesamthöhe zur Zahlung fällig. Bei Ausfall und Absage von 20 bis 11 Tagen vor Zieldatum ist die halbe Gage als Konventionalstrafe zu zahlen. Eventuelle Nebenkosten wie z.B. Hotelkosten gehen zu Lasten des Veranstalters. Ist der DJ bereits vor Ort oder unterwegs müssen auch die Reisekosten erstattet werden. Eventuelle Stornokosten für von Stagetech24.at gebuchte Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters.
8.
Ab 51. Anfahrtskilometer nach Preisliste. Anderweitige Regelung nach Absprache.
9.
Ab 1 Std. Anreise und bei Veranstaltungsende incl. Abbauzeit nach 01:30 Uhr, sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen, reserviert und bezahlt der Veranstalter ein Einzelzimmer/D/WC in einem guten Mittelklassehotel mit Frühstück nahest möglich am Auftrittsort. Das Hotel ist rechtzeitig bei Stagetech24.at bekannt zu geben (spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn), ansonsten bucht Stagetech24.at das Hotel selbst und stellt dem Veranstalter den Pauschalbetrag pro Übernachtung und Person laut Preisliste in Rechnung.
9a.
Das Gagengeheimnis ist zu wahren. Stagetech24.at kommt selber für Ihre Steuern auf, d.h. der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen. Stagetech24.at ist kein Arbeitnehmer des Veranstalters.
10.
Sollte bei Krankheit von Stagetech24.at kein gleichwertiger Ersatz - DJ eingesetzt werden können, hat Stagetech24.at
binnen 3 Tagen nach bekannt werden der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen das über die Art der Erkrankung und voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit Aufschluss gibt. In diesem Fall trägt jede Vertragspartei seine Kosten selbst. Ebenso bei Gründen (höhere Gewalt, z.B. Unfall, Krieg, Katastrophen, Tod ), die zur Nichtdurchführung der Veranstaltung führen, die nicht im Verantwortungsbereich der Vertragsparteien stehen, kommt jede für ihre eigenen Kosten selbst auf und es entfallen gegenseitige Ersatzansprüche und die Konventionalstrafe.
11.
Sind die Örtlichkeiten für den Auftritt des DJs nicht in einem sauberen, stabilen für den Aufbau geeigneten und trockenen Zustand, und werden diese vor Veranstaltungsbeginn nicht in selbigen versetzt, so dass ein Aufbau und pünktlicher Veranstaltungsbeginn nicht gewährleiste ist, hat der DJ das Recht zur Verweigerung seiner Tätigkeit. Der DJ ist nicht verpflichtet die Örtlichkeiten entsprechend einzurichten. Der Veranstalter hat den vollen Rechnungsbetrag incl. Nebenkosten zu zahlen. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor der Disco einzuplanen.
12.
Während der Veranstaltung und der Auf- und Abbauzeit haben der DJ und die Crew Anspruch auf ein kostenfreies Catering. Es umfasst entspr. Malzeiten nach Tageszeit (normales Menü á la Carte oder Personalessen, kein Fastfood ) und Getränke in angemessenem Umfang für den Eigenverbrauch. Das Gleiche gilt für erforderliches, im Vertrag beinhaltetes Begleitpersonal.
13.
Nebenabreden sind keine getroffen worden. Sie bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
Die Preisliste ist Bestandteil der AGB und wird beidseitig anerkannt.
14.
Der Veranstalter trägt die Kosten für die erforderlichen Versicherungen sowie die AKM-Gebühren für die Musikalischen Aufführung mit industriellen Tonträgern, mit digitalen Kopien (Mp3) Urheberrechtlich. geschützter Werke. Auch trägt der Veranstalter die Kosten für den Energieverbrauch durch Stagetech24.at während der Veranstaltung.
14a.
Stagetech24.at gestattet nicht Mitschnitte des Musikprogramms in Ton und Bild zu fertigen. Weder von Gästen, noch vom Veranstalter.
Einzelfotos und kurze Videosequenzen, für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Stagetech24.at ist es gestattet Bilder und Videosequenzen, welche die Stimmung der Veranstaltung wiederspiegeln, zu fertigen und zu eigenen Werbezwecken von Stagetech24.at zu veröffentlichen wenn dem nicht bei Vertragsunterzeichnung ausdrücklich widersprochen wird.
15.
Beide Vertragsparteien akzeptieren den Vertragsschluss auch per Email. Hierzu muss jedoch immer der komplette Vertrag gemailt werden. Die Email muss den Vermerk:“ Vertragsbedingungen akzeptiert“, sowie den anschließenden vollen Vor- und Zunamen des VA und das Tagesdatum enthalten.
16.
Sollte eine der Vertragsbestimmungen ungültig werden, behalten alle anderen Vertragspunkte ihre Gültigkeit. Beide Vertragsparteien werden den ungültigen Vertragspunkt durch einen neuen ersetzen, der dem, was beide zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gewollt hätten, am nächsten kommt.
17.
Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
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